Page 56 - QURAN-CHICHEWA_Neat
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2. 0 ihr, die ihr ·           cJ/.. / "'._J:l ~/\t '.:&t,~~,,~.,, ~>\J/./:J/ \/~~ ·\~-)/\/~ ~/ ~\-:,,, \./.i~:\~::/.
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Anleihe gewahrt oder ·           ;"'.t",... .:!"'        Jt:..  • / "-"      L"J•. ,,Z, "" ~                                              &!     >    .7>..~,l,,9,,.
aufnehmt zu einer
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festgesetzten Frist, dann
schreibt es nieder. Und                                  i l"   "" ~                           t:..
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ein Schreiber soll es in                                        -•-' ..                        ,,4.-U:,,,\
euremBeisein getreulich                                                                                                                          01
niederschreiben. Und ·
kein Schreiber soll sich         ~,,, ~-~C>-!:                        ~,:J ~,,,..,.\"{ ~.,;.                      ~-,~"~"1 (\,,~,.                                             •
weigern zu schreiben,
so wie Allah es gelehrt ·
hat. So schreibe er also, .
und der Schuldner
soll es diktieren und :
Allah, seinen Herrn, ·
filrchten und nichts ·
davon weglassen. Und ·

wenn der Schuldner ·                                     \-;-                                                't\                          0,,,.,.~_,,,,j.....  ~,....
schwachsinnig oder :
schwach ist oder                                                                                            0

unfahig, selbst zu ·             yt~~<S ~; i_t:..fo; ~ \~l(\": A t\ "-1; ~,,,.;:~\ \~ ~i.:i;.l
diktieren, dann soll sein ·                                                                    - .....,........                      J~

Sachwalter getreulich            V/: ""\ ~> -:                           git~:.. "I"'t ~~ \ 1~.r,.-... .~ _""'°<tJ~I• ~/ ,o,. .> ~~?-;:: 0,,t,,
                                 --!:? .. ..9                   ' .)
fur ihn diktieren. Und                                                                            ~
lasset zwei Zeugen               ./...;_.>~,Y.:;-       ""      ~'\_tY.>.1\2,;1,_,","_.,,;,l,        -:-..:':f-,,-             - ,,. •
                                                                                               ~-:,
unter euren Mannern ·                              ~-It,_~, -:                                 -;J IC,1.) l_J       ~,,, ,,~,--: .iJl_"'"}""fl,.,,J, jU-::\"',~,,.

es bezeugen, und wenn

es keine zwei Manner             e r"";,Cj. · ~!<':I-::: ~- {~..--~- ~:-: '...9).Jl..~,... 'b..";/ ~• ~0~/ '/ -

gibt, dann (sollen es

bezeugen) ein Mann

und zwei Frauen                                                          ~t:.. ~ ,,,c. .l~.,l...iJ-~)1 '"'.J
                                 1"' .. .. ;.t/~~ -!\~                                                                                    .!~!. ~)l {~-::.lJr
von denen,  dgieee1.egunceht  .
als Zeugen                        •/ ..) - ..J
                                 w :~t
erscheinen, damit, wenn                          J       r~--;j i"-'t_,.,.;.....,}g. ,,.,.u-;~~                  i):;  ~     . \, ,
sich eine der beiden irrt,
die andere von ihnen sie                                                                                                     u~
                                 r{:~~
(daran) erinnert. Und                         ~          ~...~.-:;       ~1L.""4U-: 1./J"                           ~.!!. \    ~/
die Zeugen sollen sich                                                                                                             ... _'.J
                                                  -...

nichtweigem, wennsie             6Vohlelangzich01, . 4odedVoiallclang- · 2,4, odtt6'okale 2Vokak e2Vokalena.clnde . Eswirdnkht e hm •orhehcnde . unruhende<B
gerufen werden. Und
                                 enoRlcrlk h   rieben , obligatorisch langriehcn,•uliss;g bngricben               Aussprachc ausgesprocben Ausspnche           (EehoK!An&

verschrnaht nicht, es niederzuschreiben (seien es) groJ3e oder kleine (Betrage) bis zur festgesetzte
Frist. Das ist rechtschaffener vor Allah und zuverlassiger, was die Bezeugung angeht und bewahr:
euch eher vor Zweifeln, es sei denn es handelt sich um eine sogleich verfugbare Ware, die von Han
zu Hand geht unter euch; dann ist es kein Vergehen fur euch, wenn ihr es nicht niederschreibt. Un
nehmt Zeugen, wenn ihr miteinander .tiandel treibt. Und weder dem Schreiber noch dem Zeugen
soll Schaden zugefilgt werden. Und wenn ihr es tut, dann ist es wahrlich ein Frevel von euch. Und
furchtet Allah. Und Allah lehrt euch, und Allah ist tiber alles kundig.

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