Page 180 - QURAN-CHICHEWA_Neat
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ITEL9 SURE7
Die Hoben
164. Und als eine
Gemeinschaft unter
ihnen sagte: «Warum
ermahnt ihr Leute, ·
die Allah vemichten :
oder mit einer strengen
Strafe bestrafen will?» ·
- da sagten sie (die .
Ermahner) : «Zur .
Entschuldigung vor
eurem Herrn, und
damit sie gottesfurchtig
werden mogen.»
165. Und als sie das
vergaBen, womit sie
ermahnt worden waren,
da retteten Wir jene, die
das Bose verhindert
hatten, und erfaBten ·
die Ungerechten mit .
peinlicher Strafe, weil
sie gefrevelt hatten. 166.
Und als sie trotzig bei
dem verharrten, was
ihnen verboten worden
war, da sprachen Wir zu
ihnen: «Werdet denn
verachtliche Affen!
« 167. Und (gedenke
der Zeit,) da dein Herr ·
verkiindete, Er wolle
gewiB gegen sie bis zum
Tage der Auferstehung
solche entsenden, die
sie mit grimmiger Pein
bedrangen wlirden.
Wahrlich, dein Herr ·
ist schnell im Strafen. ·
Und wahrlich, Er ·
i s t A l l v e r g e b e n d · . _ .• ' • 6Vokale langziehen, e 4 oder 5 Vokalelang• • 2,4, oder6vokale • 2 Vokalc • 2 Vokalenasclnde • Eswinimcht . hervorbebende eunruhcnder BU(;~
Barmherz1g. 168. Und ttforde!Jich Au~he
richen, obligatorisch langziehen,zulWg iangziehen ausgesprochcn Aussprache (Echo Klang)
Wir haben sie auf Erden in Gemeinschaften zerteilt. Unter ihnen sind Rechtschaffene, und unter ihnen
gibt es welche, die nicht so sind. Und Wir prliften sie <lurch Gutes und <lurch Boses, auf daB sie sich
bekehren mogen. 169. Es folgten ihnen dann Nachkommen, die die Schrift erbten; sie greifen aber
nach den armseligen Gtitem dieser niedrigen (Welt) und sagen: «Es wird uns verziehen werden. »
Doch wenn (abermals) derartige Gtiter zu ihnen kamen, griffon sie wiederum danach. Wurde denn der
Bund der Schrift nicht mit ihnen geschlossen, damit sie von Allah nichts als die Wahrheit aussagen
sollten? Und sie haben gelesen, was darin steht. Aber die Wohnstatte im Jenseits ist besser fiir die
Gottesfurchtigen. Wollt ihr es denn nicht begreifen? 170. Und diejenigen, die an der Schrift festhalten
und das Gebet verrichten Wir lassen den Rechtschaffenen den Lohn nicht verlorengehen.
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