Page 38 - QURAN-CHICHEWA_Neat
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ITEL 2 SURE 2
Die Kuh
191. Und t6tet s1e,
wo immer ihr auf sie
stoBt, und vertreibt
sie, von wo sie euch
vertrieben haben; ·
denn die Verfiihrung
(zum Unglauben) ist
schlimmer als Toten.
Und kampft nicht gegen
sie bei der heiligen :
Moschee, bis sie dort .
gegen euch kampfen.
Wenn sie aber gegen ·
euch kampfen, dann ·
t6tet sie. Solcherart ·
ist der Lohn der ·
Unglaubigen. 192. Wenn ·
sie aber authoren, so ist ·
Allah Allverzeihend, ·
Barmherzig. 193. Und
kiimpft gegen sie, bis es ·
keine Verwirrung (mehr)
gibt und die Religion ·
Allah gehort. Wenn sie :
aber authoren, so soll es
keine Gewalttatigkeit
geben auBer gegen
diejenigen, die Unrecht
tun. 194. Der heilige
Monat ist ftir den
heiligen Monat, und fur
die geschlitzten Dinge
ist Wiedervergeltung
(bestimmt) Wer nun
gegen euch gewalttatig
handelt, gegen den
handelt in gleichem
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mit den Gottesfiirchtigen ist. 195. Und spendet auf dem Weg Allahs und stlirzt euch nicht mit eigen.
Handen ins Verderben und tut Gutes! Wahrlich, Allah liebt diejenigen, die Gutes tun. 196. Und vollen-
den Hagg und die 'Urnra fur Allah. Und wenn ihr daran gehindert werdet, so bringt ein Opfertier
das euch (zu opfem) leicht fallt. Und schert nicht eure Haupter, bis <las Opfertier seinen Bestimmung_ -
erreicht hat. Und wer von euch krank i~t oder an seinem Haupt ein Leiden hat, der soll Ersatz lei: _
<lurch Fasten, Mildtatigkeit oder Darbringen eines Schlachtopfers. Und wenn ihr euch sicher fuhlt,
soll der, der die 'Urnra mit dem Hagg vollziehen mochte, ein Opfertier (darbringen), das ihm (zu opfi -
leicht fallt. Und wer keines zu finden vermag, soll drei Tage wahrend des Hagg fasten und sieben, w
ihr zurlickgekehrt seid. Dies sind zehn insgesamt. Dies gilt fur den, <lessen AngehOrige nicht nahe -
heiligen Moschee wohnen. Und seid gottesfurchtig und wisset, daB Allah streng ist im Strafen.
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